Der Energieausweis ist ab 1. Juli Pflicht – Mieter hat keinen Anspruch auf Vorlage
Ab 1. Juli 2008 müssen Eigentümer und Vermieter bei einer beabsichtigten Vermietung oder einem Verkauf ihrer Immobilie dem Interessenten einen Energieausweis zugänglich machen. Das gilt für alle Gebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurde. Für später gebaute Häuser muss der Energieausweis erst ab dem 1. Januar 2009 vorgelegt werden.
Weiterlesen