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CDU: Erhebung von Straßenreinigungsgebühren kommt in Lübeck einem Schildbürgerstreich nahe!

In Lübeck wird von den Anliegern mancher Wohnstraßen eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, für andere Straßen erfolgt dies wiederum nicht. Auch die Höhe der erhobenen Gebühren sowie der Umfang und die Regelmäßigkeit der dafür erbrachten Leistungen werfen in vielen Fällen erhebliche Fragen auf. Die CDU-Fraktion will dieses Thema daher nach der Neuwahl der Bürgerschaft aufgreifen.

 

Hierzu Bernhard Simon, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft: „Es ist schon höchst merkwürdig, wo die Straßenreinigung tätig wird, warum dies erfolgt und wer dafür zahlt. Ein Beispiel: In meinem Wahlkreis werden in St. Hubertus die Straßen in der Sternensiedlung nicht gereinigt und daher auch keine Gebühren erhoben. Hier greifen die Anwohner bei Bedarf selbst zum Besen oder Schneeschieber. Auf der anderen Seite der Ratzeburger Allee, z. B. in der Siegfriedstraße, werden Gebühren erhoben, jedoch wird dafür nur sporadisch und unvollständig gereinigt. Auch hier handelt es sich um eine reine „Wohnstraße“. Höhe und Zahlungsweise der Gebühr sind jedoch absurd. So hat der Eigentümer eines Reihenhauses jetzt einen Gebührenbescheid über 3,04 Euro pro Jahr erhalten, zu zahlen in 4 Raten zu je 76 Cent. Hier dürfte der Bearbeitungsaufwand bei der Stadt (und die Portokosten) ein Vielfaches der erhobenen Gebühr betragen. Die Gebührenerhebung ist damit wirtschaftlich völlig unsinnig.

 

Ein anderes Beispiel: Die Anlieger des Falkenhusener Weges zahlen für die Straßenreinigung, während Nachbarn, die ihren Hauseingang in einer der abzweigenden Straßen haben, nicht zur Zahlung der Gebühr herangezogen werden. Die Straßenreinigung erfolgt im Übrigen weitestgehend nur im Rahmen des Winterdienstes, damit die Busse der Stadtwerke Lübeck Mobil hier zuverlässig verkehren können. Die Straßenreinigung erfolgt also nicht im Interesse der zahlenden Anlieger, sondern damit die Busse der Stadtwerke im Winter sicher fahren können.“

 

Die CDU hält es daher für erforderlich, in der nächsten Wahlperiode das Thema „erforderlicher Umfang der Straßenreinigung“ sowie die verursacher- bzw. nutzergerechte Gebührenerhebung zu hinterfragen und neu zu regeln.