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Flugausfälle wegen ver.di-Streik: Das müssen Passagiere nun beachten

flughafen-luebeck_P6070089Archivfoto: TBF/Wolfgang Freywald · Flugausfälle wegen ver.di-Streik: Das müssen Passagiere nun beachten  · Berlin, 9.April 2018. Aufgrund eines Warnstreiks im öffentlichen Dienst fallen am Dienstag mehr als 800 Flüge der Lufthansa aus. Rund 90.000 Passagiere sollen betroffen sein. Was diese Passagiere nun beachten müssen, erklärt Dirk Busse. Er ist Experte für Fluggastrechte des weltweit führenden Unternehmens für die Durchsetzung von Fluggastrechten, AirHelp (www.AirHelp.com):“Aktuell rief die Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks auf, die sich auch auf die vier deutschen Flughäfen Frankfurt am Main, München, Köln/Bonn und Bremen auswirken. Deshalb fallen am Dienstag unter anderem mehr als 800 Flüge der Lufthansa aus. Betroffene Passagiere haben für diese Flugprobleme kein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung seitens der Fluggesellschaften, denn Streiks gelten als außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben. Aus diesem Grund sind die Fluggesellschaften in diesem Fall von ihrer Pflicht zur finanziellen Entschädigung bei Flugproblemen befreit.

Nichtsdestotrotz können sich Airlines nicht komplett aus der Verantwortung nehmen, denn das geltende EU-Recht bietet betroffenen Passagieren noch weitere Hilfestellungen jenseits der finanziellen Entschädigung. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Airline beispielsweise dazu verpflichtet, betroffenen Passagieren den Ticketpreis mindestens in Teilen zu erstatten. Im Falle eines Flugausfalles können Passagiere zwischen einer Rückerstattung oder einem alternativen Flug wählen. Auf diese Erstattung ihrer Kosten sollten Fluggäste auch bei eventuellen Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge bestehen.

Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Sie stehen den Passagieren per Gesetz zu.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie unangekündigte Streiks, Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

Über AirHelp

AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 300 Millionen Euro bewertet und durchgesetzt. Zudem konnte Airhelp bisher weltweit mehr als fünf Millionen Passagieren helfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos. Ausschließlich nach der erfolgreichen Durchsetzung wird eine Servicegebühr berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 16 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 550 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de.