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Generalbubdesanwalt (GBA): Pressekonferenz der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts zu den Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“

29.11.2011 – 16:11 Uhr, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – Karlsruhe (ots) – Nr. 42 – Die Bundesanwaltschaft führt seit dem 11. November 2011 Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen bildeten die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der Beschuldigten Beate Z. den „NSU“. Diese Gruppierung soll für die sogenannten Ceska-Morde an neun Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn am 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein. Derzeit befinden sich vier Beschuldigte in Untersuchungshaft. Generalbundesanwalt Range und der Präsident des Bundeskriminalamts Ziercke werden am  – Donnerstag, 1. Dezember 2011, 10.30 Uhr – im Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, bei einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand der Ermittlungen informieren. Für die Bundesanwaltschaft werden außerdem der Ständige Vertreter des Generalbundesanwalts Bundesanwalt Griesbaum und für das Bundeskriminalamt der Leitende Kriminaldirektor Soukup an der Pressekonferenz teilnehmen. Alle Medienvertreter, einschließlich der Mitglieder der Justizpressekonferenz, werden gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 1. Dezember 2011, 9.00 Uhr, schriftlich bei der Presseste lle des Generalbundesanwalts per E-Mail (pressestelle@gba.bund.de) oder unter der Fax-Nr. 0721/8191-492 zu akkreditieren. Hierzu ist die Angabe des Geburtsdatums notwendig. Da nur eine begrenzte Zahl an Plätzen zur Verfügung steht, werden Akkreditierungen in der Reihenfolge ihres Einganges, jedoch nur bis zur Kapazitätserschöpfung zugelassen. Einlass wird nur gegen Vorlage des Presse- und des Personalausweises gewährt. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind gestattet.