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Hartmut Hamerich zu TOP 10: Das Registergesetz ist und bleibt Murks

Korruption schadet dem fairen Wettbewerb. Korruption schwächt den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Eine effektive Korruptionsbekämpfung und Prävention wäre demnach im Sinne aller!

Leider hatten Sie im vergangenen Jahr keine Zeit, mit den Bürgern, mit den anderen Parteien in einen längeren politischen Diskurs zu treten, weil es Ihnen mit Ihrem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs in Schleswig-Holstein nicht um fairen Wettbewerb gegangen ist, sondern um die mehr oder minder plumpe Rechtfertigung Ihres genauso unnützen wie bürokratischen Tariftreue- und Vergabegesetzes.

Die CDU hat deshalb Ihren Vorschlag für ein Registergesetz stets abgelehnt.

Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass gerade unsere kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen von einer Teilnahme am Vergabeverfahren Abstand nehmen werden, wenn Sie Ihr Gesetz ernsthaft auslegen würden. Die IHK Schleswig-Holstein hatte bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass durch den Rückgang der Teilnehmerzahlen an öffentlichen Aufträgen die Gefahr von höheren Kosten für die Vergabe öffentlicher Aufträge besteht.

Die Ausgestaltung des Gesetzes ist bisher hoch problematisch, weil bereits Verdachtsmomente registriert werden und zu Sanktionen führen. Dabei werden fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze außer acht gelassen. Diesen großen Makel versucht der von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf auszubügeln.

Die CDU begrüßt den Vorstoß der FDP grundsätzlich, insbesondere im Sinne der kleinen und mittelständischen Betriebe in Schleswig-Holstein, hält aber trotzdem das ursprüngliche Gesetz für groben Unfug und staatlich verordneten rot-grün-blauen Murks! Murks ist und bleibt, dass Parallelstrukturen zum Bundeszentralregister aufgebaut werden; Murks bleibt, dass der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird; Murks bleibt, dass laufende Ermittlungsverfahren und Verdachtsmomente gespeichert werden. Das ist erwiesener maßen unzulässig.

Und Murks würde bleiben, falls Sie es nach einem Jahr immer noch nicht begriffen haben, dass nicht berücksichtigt wird, dass es keine Strafbarkeit von Unternehmen gibt sondern immer nur von natürlichen Personen.

Es bleibt dabei. Mit Ihrem Registergesetz haben Sie keinen einzigen Schritt in die richtige Richtung getan, die Korruption in Schleswig-Holstein wirklich zu bekämpfen.

Ich jedenfalls kann keinen Rückgang der Korruption auf Grundlage Ihres Gesetzes erkennen. Vielmehr muss nach über einem Jahr Registergesetz und zwei Jahren mittelstandsfeindlicher Politik in Schleswig-Holstein konstatiert werden: Sie haben im Land und bei den Kommunen erheblich mehr Bürokratie geschaffen und das ohne vorzeigbares Ergebnis im Sinne einer Verbesserung für die Menschen.

Ihr Registergesetz ist und war nie geeignet, die kriminellen Machenschaften von schwarzen Schafen unter den Unternehmen zu reduzieren. Bundesweit ist es bereits heute so, dass öffentliche Aufträge nach geltendem Vergaberecht nur an zuverlässige und gesetzestreue Bieter gegeben werden dürfen. Daher können bzw. müssen öffentliche Auftraggeber solche Bieter, denen bestimmte Delikte zuzurechnen sind, vom Vergabeverfahren ausschließen.

Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien werden die Regelungen im deutschen Vergaberecht zum Abschluss von Vergabeverfahren ohnehin neu gefasst werden müssen. Wenn ein Register überhaupt Sinn machen soll, dann muss es ein bundesweites Register sein.

Wer versucht, wie Sie, Schleswig-Holstein mit einem regionalen Registergesetz zu einer Insel der Glückseligen zu machen, kann nur krachend scheitern.

Die CDU-Fraktion freut sich auf das Anhörungsverfahren im Wirtschaftsausschuss. Der Vorschlag der FDP-Fraktion ist richtig und er ist unterstützenswert, aber er macht aus einem als Tiger gepriesenen jedoch als Bettvorleger gelandeten Gesetz keinen Tiger mehr. Deswegen bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer grundlegenden Ablehnung des Schleswig-Holsteinischen Registergesetzes.