Lübeck Lupe

POL-HL: HL-St. Gertrud-Marlistraße-Hövelnstraße / Verkehrsregelung Hövelnstraße

Lübeck (ots) – Foto: Polizei – In der Walderseestraße wird zurzeit die Fahrbahn grundsaniert. Dieses hat zur Folge, dass die Straße nicht in Richtung Innenstadt befahren werden kann. Aus Richtung Schlutuper Straße sowie Brandenbaumer Landstraße kommend wird der Verkehr in die Marlistraße geleitet.

Über die ampelgeregelte Kreuzung werden die Verkehrsströme dann nach links in die Roonstraße geführt, um so die Baustelle zu umfahren. Die Hövelnstraße wurde bewusst aus Richtung Marlistraße kommend für die Durchfahrt gesperrt. Dieses hat seinen Grund in der geringen Aufnahmekapazität der Straße und deren Ampelphase an der Roonstraße. Zudem würden wartenden Abbieger den Verkehrsfluss ausbremsen. Diese Sperrung wird durch das Verkehrszeichen 250, Durchfahrt verboten, und Absperrbarken deutlich gemacht. Weiter dürfen „Einbieger“ von der Goebenstraße zurzeit nur noch nach rechts in die Marlistraße einfahren. Nun mehrten sich Beschwerden beim 3. Polizeirevier, dass die Sperrung der Hövelnstraße immer wieder missachtet wird und auch einige ungeduldige Verkehrsteilnehmer an den in der Marlistraße wartenden Fahrzeugen linksseitig über den gegenläufigen Fahrstreifen vorbeifahren und dadurch in Konflikt mit den berechtigt entgegenkommenden Fahrzeuge geraten und auch die Radfahrer auf dem dortigen Radweg gefährden. Polizisten des 3. Polizeireviers hatten sich am Mittwoch (01.07.) und gestrigen Donnerstag ein Bild von der Situation vor Ort gemacht und trotz des deutlich sichtbar geparkten Streifenwagens und der davor befindlichen Beschilderung wurde das Durchfahrtsverbot während der jeweils einstündigen Kontrolle von 53 Fahrzeugführern und drei Fahrradfahrern nicht beachtet. Diese wurden gebührenpflichtig verwarnt. Das ist nicht billig. Die Missachtung des Verkehrszeichens 250 -Durchfahrt verboten- kostet für Kraftfahrzeugführer 55 Euro und für Radfahrer 25 Euro.

Quelle: presseportal.de