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POL-IZ: Kreis Steinburg: Polizei-Bezirksrevier Itzehoe macht auf Bestimmungen im Umgang mit Maifeuern aufmerksam

Kreis Steinburg (ots) – Die Kontrollen der angemeldeten Osterfeuer-Stellen im Kreis Steinburg, die der Fachdienst Umweltschutz des Polizei-Bezirksreviers Itzehoe in den Tagen vor Karfreitag vorgenommen hatte, hatten ein unbefriedigendes Ergebnis. „Mehr als 90 Prozent aller überprüften Feuerstellen entsprachen nicht
den Vorgaben, die die Ordnungsämter den Antragstellern gemacht hatten“, stellt Polizeiobermeisterin Katrin Eicke fest. „Es befanden sich Materialien innerhalb des Buschwerks, die wegen ihrer Schadstoffhaltigkeit nicht mitverbrannt werden dürfen.“ Die Betreffenden wurden deshalb von den Ordnungshütern auf die Einhaltung
der Auflagen aufmerksam gemacht.Wie ein Anwohner in Kellinghusen, der sein Buschwerk aber erst am
30. April im Rahmen des angemeldeten Maifeuers in Flammen aufgehen
lassen will. Zwischen dem bereitgelegten Laub- und Nadelholz befanden
sich unter anderem farblackierte Fußbodenleisten. „Wer so etwas
verbrennt, betreibt keine Brauchtumspflege sondern
Abfallverbrennung“, appelliert Katrin Eicke an die Einhaltung der
Umweltschutz-Vorschriften.

Die hatte im vergangenen Jahr ein Bewohner aus dem Bereich des
Amtes Krempermarsch ignoriert, obwohl er vom Fachdienst Umweltschutz
vorher auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht wurde. Der
Aufforderung, behandelte Hölzer, Glas- und Steinwolle, metallische
Gegenstände und Drähte auszusortieren, kam er nur zum Teil nach.
Laboruntersuchungen bestätigten das. Für den Rechtsverstoß legte ihm
die zuständige Ordnungsbehörde eine außerhalb des Regelsatzes von 400
Euro liegende Geldbuße von 260 Euro auf – zuzüglich der Gebühren und
Auslagen summierte sich der von ihm zu entrichtende Betrag dann auf
283,50 Euro.

„Diese Summe und der persönliche Ärger, der damit einhergeht –
dass alles kann man sich ersparen, wenn man sich an die Auflagen
hält“, betont Katrin Eicke.

Nachstehend veröffentlicht der Fachdienst Umweltschutz die
wichtigsten Regeln:

Der Haufen ist am Abbrenntag umzuschichten und zu bewegen, um
Tiere zu schützen. Es ist wahrscheinlich, dass sich insbesondere
brütende Vögel in bereits aufgeschichteten Haufen eingenistet haben.

Ein Entzünden ist nur erlaubt, wenn ein ausreichender
Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Knicks und Wäldern eingehalten wird.
Der Mindestabstand zu Gebäuden mit Reetdächern beträgt 300 Meter,
zu Gebäuden mit Hartdächern 30 Meter, zu Knicks 30 Meter und zu
Wäldern 100 Meter. Je nach Menge des Brandgutes kann eine
Vergrößerung des Sicherheitsabstandes notwendig werden.

Das Feuer muss ständig unter Aufsicht stehen und ist bei
aufkommendem Wind, größerer Rauchentwicklung und starkem Funkenflug
sofort zu löschen.

Eine Belästigung Dritter durch Immissionen (z. B. Rauch) ist zu
vermeiden.

Die Abbrennstelle darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut
vollständig gelöscht sind.

Damit der ordnungsgemäße Ablauf gewährleistet ist, kontrollieren
Polizeibeamte aus dem Bereich der Polizeidirektion Itzehoe die
Feuerstellen im Vorwege auf Schadstoffe. Dazu gehören zum Beispiel:
lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz, Sperrmüll, Autoreifen,
Kunststoffe, Farben oder Altöle und sonstige umweltschädliche Stoffe.

Foto: Polizeimeisterin Katrin Eicke: „Einhalten der Auflagen
erspart späteren Ärger“

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Pressestelle
Hermann Schwichtenberg
Telefon: 04821 / 602 2010
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de