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POL-RZ: Dunkle Jahreszeit = Zunahme von Wildunfällen Tipps und Hinweise der Polizei

Ratzeburg (ots) – Der Autofahrer hat den Eindruck, dass das es im Herbst zu einer starken Zunahme von Wildunfällen kommt. Eine bundesweite Auswertung erbrachte die Erkenntnis, dass es zu jeder Tages- und Jah-reszeit Wildunfälle geschehen, besonders auffällig sind die Monate der Brunft, September bis Januar und von Juli bis August. Viele Tiere sind besonders in den Stunden der Morgen- und Abenddämmerung aktiv. Besonders gefährlich wird es auch zur Nachtzeit in Streckenabschnitten mit Nebel. 80% der Wildunfälle ereignen sich auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Hauptunfallursache ist die nicht angepasste Geschwindigkeit. Auf Straßen mit starkem Wildwechsel bzw. in waldreichen Gebieten ist es wichtig, lang-samer zu fahren und bremsbereit zu sein. Denn in etwa 80 % aller Fälle taucht das Wild nur 20 Meter und kürzer vor ihrem Fahrzeug auf. Fuß vom Gas in Wäldern und unübersichtlichen Wald- oder Feldrandbereichen. Wird Wild am Fahrbahnrand wahrgenommen, so sollte unbedingt abgeblendet, kontrolliert abgebremst und gehupt werden. Der Autofahrer sollte sich bei querendem Wild auf Nachzügler einstellen, da die Wildtiere ganz häufig in Rotten leben. Pro Jahr geschehen ca. 2.600 Wildunfälle mit Personenschaden, bei denen bis zu 30 Menschen getötet werden. 80% der Unfälle ereignen sich mit Rehwild, 10 Prozent mit Schwarzwild und 10% mit sonstigem Haarwild. Ist eine Kollision nicht mehr vermeidbar, so ist ein kontrollierter Aufprall besser als ein un-kontrolliertes Ausweichen, was u. U. zu einem Aufprall mit einem Straßenbaum führen könnte. Nach einer Kollision muss auf jedem Fall die Unfallstelle gesichert werden, d. h. Warn-blinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen, bei Personenschaden sind dann Hilfs-maßnahmen ein zu leiten. Das Tier an den Randstreifen schaffen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wild niemals mitnehmen! Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig! Einem angefahrenen und verletzten Tier, das flüchtig ist, nicht folgen. Für die spätere Mel-dung Fluchtrichtung merken oder markieren. So kann der Jäger oder Förster später mit einem ausgebildeten Hund dem verletzten Tier folgen und es von seinem Leiden erlösen. Anschließend unverzüglich den Jachtausübungsberechtigten bzw. die Polizei verständi-gen, um sich den Wildunfallschaden bestätigen zu lassen. Diese Wildunfallbestätigung kann kostenpflichtig sein, wird aber für Schadensersatzan-sprüche benötigt. Kay- Uwe Güsmer Leiter Sachgebiet 1.3 Polizeidirektion Ratzeburg

Quelle: presseportal.de