Politik & Wirtschaft

Rausch Verpackung: Einwegkunststofffondsabgabe ab 1.1.24 – das müssen Sie wissen

Ab 1. Januar 2024 tritt in Deutschland die «Einwegkunststofffondsabgabe» in Kraft. Mit dieser neuen Abgabe sollen diejenigen, die Einwegkunststoffprodukte auf den Markt bringen, anteilig an den Reinigungs- und Entsorgungskosten der Kommunen beteiligt werden. Davon betroffen sind auch bestimmte Lebensmittelverpackungen.Für welche Verpackungen gilt die Abgabe?

  • Von der Abgabe betroffen sind u.a. Lebensmittelverpackungen, die komplett oder teilweise aus Kunststoff bestehen – es gibt keine Unterscheidung zwischen Bio-, Recycling- oder Kunststoff aus Neuware.
  • Konkret sind das Lebensmittelbehälter mit oder ohne Deckel sowie Tüten- und Folienverpackungen, aus denen ohne weitere Zubereitung Lebensmittel verzehrt werden, sowie Getränkebecher inklusive Deckel und Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 mµ.

Was bedeutet das für Sie, wenn Sie die betroffenen Verpackungen im Einsatz haben?

  • Die Gebühr bemisst sich nach dem Gewicht der seit 1. Januar 2024 in Umlauf gebrachten Einwegkunststoffartikel und wird ab 1. Januar 2025 in den Einwegkunststofffonds eingezahlt.
  • Bei Lebensmittelbehältern, Tragetaschen oder Getränkebechern berechnen wir von RAUSCH ab 1. Januar 2024 die Gebühr, wenn Sie diese von uns beziehen. Die Abgabe weisen wir Ihnen explizit und transparent auf der Rechnung aus.
  • Bei Tüten und Folienverpackungen zahlen Sie die Gebühr als derjenige, der diese befüllt und an die Endkonsumenten abgibt, selbst.

Sie haben betroffene Tüten & Folienverpackungen im Einsatz? Das ist ab 1. Januar 2024 zu tun:

  • Sie sind verpflichtet sich auf der Plattform DIVID zu registrieren. Bis zum 15. Mai des Folgejahres müssen Sie dort Art und Menge der in Umlauf gebrachten Artikel des vergangenen Jahres angeben – im Anschluss erhalten Sie vom Umweltbundesamt einen Abgabebescheid. Dieser ist nach Erhalt innerhalb eines Monats zu begleichen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Richtlinie: Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die bei uns bezogenen Mengen an Tüten- und Folienverpackungen in Kilogramm zum Jahresende mit.

In unserem Blog «Die Einwegkunststofffondsabgabe kommt: Was Sie wissen müssen…» erfahren Sie noch mehr zum neuen Gesetz.