Rausch Verpackung: Einwegkunststofffondsabgabe ab 1.1.24 – das müssen Sie wissen
Ab 1. Januar 2024 tritt in Deutschland die «Einwegkunststofffondsabgabe» in Kraft. Mit dieser neuen Abgabe sollen diejenigen, die Einwegkunststoffprodukte auf den Markt bringen, anteilig an den Reinigungs- und Entsorgungskosten der Kommunen beteiligt werden. Davon betroffen sind auch bestimmte Lebensmittelverpackungen.
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