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Schleswig-Holstein: Alle 2,5 Jahre regieren die Bürgerinnen und Bürger mit, beeinflussen die Landespolitik mittels direkter Demokratie – auch ohne Volksentscheid

Alle fünf Jahre wählen die Menschen in Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Alle zweieinhalb Jahre setzen sie landespolitische Akzente mithilfe der direkten Demokratie. Das geht aus den Daten und Fakten des neuen Volksbegehrensberichts hervor, den der Fachverband Mehr Demokratie heute vorstellte.Sechsmal in den vergangenen 15 Jahren übernahm die Politik ganz oder teilweise die Forderungen einer Volksinitiative. Die direkte Demokratie wirkte also – obwohl es im selben Zeitraum keinen einzigen Volksentscheid gab, die Bürgerinnen und Bürger also nie über eine landespolitische Sachfrage abstimmten.

So führte vor zwei Jahren eine Volksinitiative dazu, dass der Landtag Verschlechterungen bei den Regeln für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu weiten Teilen zurücknahm.

In Schleswig-Holstein können seit 1990 landesweite Volksbegehren „von unten“ initiiert werden. Bisher gab es dort 38 direkt-demokratische Anläufe. Sechsmal wurde die Phase des Volksbegehrens erreicht. Zweimal kam es zum Volksentscheid: 1997 scheiterte ein Volksentscheid für die Wiedereinführung des Buß- und Bettages an zu geringer Beteiligung. Ein Jahr später sprach sich ein Volksentscheid gegen die damals geplante Rechtschreibreform aus; dieser wurde jedoch vom Landtag später wieder aufgehoben.

Was die Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide betrifft, liegt Schleswig-Holstein auf Platz 6 im Mehr-Demokratie-Ranking der Bundesländer und erhält die Schulnote 2,9.

Hintergrundseite zum Volksbegehrensbericht:

https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/volksbegehren-in-den-laendern/volksbegehrensbericht-2026