Dorsch-Angelverbot vom 15.1.-31.3.2022
Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. erinnert an die neue Dorsch-Schonzeit in Schleswig-Holstein: Vom 15. Januar bis 31. März 2022 ist im Geltungsbereich der Küstenfischereiverordnung [Ostsee] ein gezieltes Angeln auf Dorsch untersagt. Das hat das zuständige Ministerium in einer Landesverordnung vom 22.11.2021 kürzlich klargestellt. Es handelt danach ordnungswidrig, wer „im Zeitraum 15. Januar bis 31. März eine gezielte Fischerei auf Dorsch ausübt oder unabsichtlich gefangene Dorsche behält“.
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