Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Politik & Wirtschaft

Justizministerium testet Elektronische Aufenthaltsüberwachung

KIEL. Die Landesregierung hat im Juli 2011 beschlossen, auch in Schleswig-Holstein zum besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) zuzulassen. Die Geräte werden ab Dezember im Probebetrieb getestet. Mit dem Testbetrieb sollen die technischen und ablauforganisatorischen Einstellungen vor Ort überprüft werden. Hierzu wird zwei Mitarbeitern des Justizministeriums jeweils ein Ortungsgerät angelegt. Diese Mitarbeiter werden mit Bus, Bahn, PKW und zu Fuß eine festgelegte Strecke zurücklegen, die viele Fallkonstellationen möglicher Schwierigkeiten und auch verschiedene Manipulationsversuche abdeckt. In einem gemeinsamen simulierten Lagezentrum des Justizministeriums und des Innenministeriums werden die eingehenden Daten und die darauf folgenden Meldungen überwacht und ausgewertet.

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