Der Widerrufsbutton kommt. Er soll nicht nur die bisher bekannten Schaltflächen im Online-Handel ergänzen, sondern für alle per Fernabsatz geschlossenen Verträge gelten
Ein schwarzes T-Shirt wird aus einem Päckchen ausgepackt. Foto: © Adobe Stock / Przemek Klos · Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat sind sich einig, dass es in Zukunft einen Widerrufsbutton geben soll. Dieser muss mit einer eindeutigen Formulierung wie „Vertrag widerrufen“ gekennzeichnet werden. Des Weiteren muss „die Widerrufsfunktion […] während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar […] hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich“ sein. Diese Formulierungen erinnern stark an die rechtlichen Vorgaben für den Kündigungsbutton, der in Deutschland seit Juli 2022 für Unternehmen Pflicht ist.
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