Tanzverbot

Politik & Wirtschaft

„Tanzverbot“ eingeschränkt: PIRATEN feiern zeitliche Begrenzung des Veranstaltungsverbots an stillen Feiertagen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Auf Initiative der PIRATEN schränkte der Landtag das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an ’stillen Feiertagen‘ ein.

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