Uli Schippels zu Ausgleichsflächen
„Herr Präsident, meine Damen und Herren, Im Art. 14 des Grundgesetzes heißt es: ‚Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.‘ Eine diesem Grundsatz folgende Regelung vermissen wir im Landesnaturschutzgesetz. Dort heißt es:
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