Unterhalt während Ausbildung oder Studium

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Unterhalt während Ausbildung oder Studium, Kinder müssen sich um Abschluss bemühen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Bemessung des Kindesunterhalts wurde zum 1. Januar 2024 deutlich angepasst. Dies betrifft auch Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind. Ab dem 18. Geburtstag ist der Nachwuchs zwar rechtlich selbst für sein Handeln verantwortlich. Finanziell bleiben aber die Eltern in der Pflicht und müssen die Berufsausbildung bezahlen, sofern sie leistungsfähig im Sinne der Rechtsprechung sind.

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