ZVG begrüßt EU-Einigung: Blumentöpfe keine Verpackung
(ZVG) Am 4. März 2024 einigten sich die Verhandler im europäischen Trilog-Verfahren zur Verpackungsverordnung über einen Kompromiss. Neben vielen Regelungen, zu denen eine Einigung erzielt wurde, gehört auch die Einstufung von Blumentöpfen. Künftig soll als Verpackung gelten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport bestimmt sind“. Die Einordnung als Nicht-Verpackung soll ergänzend dazu lauten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden oder dazu bestimmt sind, zusammen mit der Pflanze verkauft zu werden“.
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