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WSP-SH: Kanu auf der Wakenitz gekentert

Lübeck (ots) – Am 23.07.2014 kenterte auf der Wakenitz zwischen der Moltkebrücke und der Wakenitzbrücke ein mit 3 Frauen besetztes Kanu. Eine Frau musste ins Krankenhaus gebracht werden. Gegen 10.45 Uhr passierte es. Drei Frauen aus Lübeck kenterten mit einem gemieteten Kanu. Während die 15 – und 17- Jährige an Land schwimmen konnten, musste die 29-jährige Nichtschwimmerin von ihrem Schwager gerettet werden, der auch mit einem Kanu unterwegs war. Sie wurde vorsorglich mit einem RTW ins Krankenhaus gebracht. Der Nichtschwimmerin geht es jetzt wieder gut. Ermittlungen der Wasserschutzpolizeistation ergaben, dass alle drei Frauen es abgelehnt hatten, Schwimmhilfen mit an Bord zu nehmen. Völlig unverständlich ist, dass eine Nichtschwimmerin auf dem Wasser keine Rettungsmittel anlegt. Auch wenn es keine Trageverpflichtung gibt, ist derartiges Handeln nicht nachvollziehbar. ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Karsten Dose Telefon: 04502 / 8628330 Fax: 04502 / 8628348 E-Mail: karsten.dose@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de