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Arbeitsministerium startet neues Förderangebot für Existenzgründerinnen und Existenzgründer

KIEL. Im Rahmen des Zukunftsprogramm Arbeit steht ab heute (22. Juni) ein neues Förderangebot für Existenzgründerinnen und –gründer bereit. Es richtet sich an Gründungswillige, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen. „Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und erhöhen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes. Das Angebot ist deshalb eine gute Investition in die Zukunft und für Schleswig-Holstein“, sagte Arbeitsminister Dr. Heiner Garg zum Start des Angebotes.

Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen den Gründern vor allem Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, abzuklären, ob mit der Existenzgründung die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der bzw. des Gründungsinteressierten ermöglicht werden kann. Auch Fragen zur notwendigen Kreditversorgung können im Rahmen der Beratungen geklärt werden. Die Beratungskosten werden mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro gefördert. Förderfähig sind Existenzgründungsberatungen vor der Gründung eines Unternehmens, zur Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der tätigen Beteiligung daran sowie zur Gründung einer freiberuflichen Existenz. Anträge können von allen Gründungsinteressierten gestellt werden, die in der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) oder den Freien Berufen beschäftigt sind. Die Anträge sind ab sofort bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter www.ib-sh.de/zparbeit erhältlich. Für das Förderangebot stehen durch Umschichtung von Programmmitteln jährlich rund 210.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Das neue Förderangebot richtet sich ausdrücklich nur an Gründungswillige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, haben darüber hinaus nach wie vor die Möglichkeit, sich in einem der fünf Gründungs-Camps an bis zu 21 Standorten in Schleswig-Holstein zu qualifizieren. Infos: www.ib-sh.de/zparbeit

Das Zukunftsprogramm Arbeit ist das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung für 2007 bis 2013. Die Angebote zielen auf den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten und die Integration benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt. 288 Millionen Euro stehen an Mitteln zur Verfügung, 100 Millionen Euro davon kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Mehr Informationen im Internet unter www.zukunftsprogramm-arbeit.schleswig-holstein.de .

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