Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsgericht setzt Einsatz der Bundeswehr im Inneren enge Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil klargestellt, dass zur Abwendung von Katastrophen auch ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr in den Grenzen des Artikels 87a des Grundgesetzes zulässig ist. Es grenzt damit die Aufgabengebiete von Polizei und Streitkräften voneinander ab und verhindert so eine Aufweichung der strengen Maßstäbe des Art. 87a Abs. 4 GG beim Einsatz von militärischen Mitteln im Innern. »Das Gericht tritt mit diesem Urteil den schon fast reflexhaft wiederholten Forderungen der CDU, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu ermöglichen, entschieden entgegen. Die CDU wird sich hoffentlich in Zukunft an die geltende Verfassung halten«, so Dr. jur. Bernhard Kern, Mitglied der Rechtsabteilung der Piratenpartei Deutschland.

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Politik & Wirtschaft

Piratenpartei: Links in Presseartikeln von Grundrechten geschützt – Bundesverfassungsgericht stärkt Presse- und Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde verschiedener Unternehmen der Musikindustrie abgewiesen [1]. Die Piratenpartei begrüßt die Entscheidung, die die Meinungs- und Pressefreiheit in Online-Medien bestätigt und stärkt. »Es ist schön zu sehen, dass zumindest die Gerichte verstehen, wie der Online-Informationsaustausch funktioniert«, erklärt Marina Weisband, politische Geschäftsführerin im Bundesvorstand der Piratenpartei.

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