im Inneren enge Grenzen

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Bundesverfassungsgericht setzt Einsatz der Bundeswehr im Inneren enge Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil klargestellt, dass zur Abwendung von Katastrophen auch ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr in den Grenzen des Artikels 87a des Grundgesetzes zulässig ist. Es grenzt damit die Aufgabengebiete von Polizei und Streitkräften voneinander ab und verhindert so eine Aufweichung der strengen Maßstäbe des Art. 87a Abs. 4 GG beim Einsatz von militärischen Mitteln im Innern. »Das Gericht tritt mit diesem Urteil den schon fast reflexhaft wiederholten Forderungen der CDU, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu ermöglichen, entschieden entgegen. Die CDU wird sich hoffentlich in Zukunft an die geltende Verfassung halten«, so Dr. jur. Bernhard Kern, Mitglied der Rechtsabteilung der Piratenpartei Deutschland.

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