Lübecker Großwelse nicht mehr geschont

Lübeck Lupe

Kreisverband der Sportfischer e.V.: Lübecker Großwelse nicht mehr geschont

Die bisher festgesetzte Schonzeit und das Schonmaß für den Wels sind in der jetzt geltenden Binnenfischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein [BiFVO S-H] aufgehoben worden. Darauf weist der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. hin. Der Wels kann nunmehr ganzjährig beangelt und ohne Größeneinschränkung mitgenommen werden. In Lübeck gilt das u.a. für die Wakenitz und die Trave.

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