Polizeigewahrsam

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Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Deutschland wegen Polizeigewahrsam auf G8-Gipfel

Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit einem am heutigen Tag veröffentlichten Urteil die Freiheitsentziehung zweier Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die beiden Beschwerdeführer Sven Schwabe und M.G. zu unrecht für die Dauer von fast sechs Tagen in polizeilichem Präventiv-Gewahrsam gehalten wurden, nachdem bei einer Fahrzeugüberprüfung Transparente mit den Aufschriften „Freedom for all prisoners“ und „Free all now“ bei ihnen gefunden worden waren.

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