Wakenitzangler: Bis 30. April sind Kunstköder verboten

Lübeck Lupe

Wakenitzangler: Bis 30. April sind Kunstköder verboten

Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. erinnert an das aktuelle Kunstköderverbot für das Angeln in der Wakenitz. In den städtischen Angler-Nutzungsbedingungen heißt es in § 11 Abs. 1 lit. a): „In der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres ist das Angeln mit Kunstködern in der Wakenitz nicht gestattet.“ Kunstköder sind eine beim Angeln verwendete Imitation verschiedener Nährtiere, wie z. B. kleine Fische und Insekten. Sie sind mit Haken versehen. Die Angler kennen eine Vielzahl von Bezeichnungen wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder, Fliegen und mehr.

Weiterlesen