Lübeck Lupe

Wakenitzangler: Bis 30. April sind Kunstköder verboten

Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. erinnert an das aktuelle Kunstköderverbot für das Angeln in der Wakenitz. In den städtischen Angler-Nutzungsbedingungen heißt es in § 11 Abs. 1 lit. a): „In der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres ist das Angeln mit Kunstködern in der Wakenitz nicht gestattet.“
Kunstköder sind eine beim Angeln verwendete Imitation verschiedener Nährtiere, wie z. B. kleine Fische und Insekten. Sie sind mit Haken versehen. Die Angler kennen eine Vielzahl von Bezeichnungen wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummiköder, Fliegen und mehr. Dazu Manfred Kautzsch, der 2. Vorsitzende des Kreisverbandes und dort u.a. zuständig für die Wakenitz: „Es kommt nicht auf die Art oder Größe des Köders an. Verboten sind ausnahmslos alle künstlichen Angelköder. Das ist notwendig, um die laichbereiten Hechte zu schützen. Die sind nämlich im Frühjahr in flachen Bereichen für die Angler einfach zu fangen.“

Hechte sind Haftlaicher, das heißt die Eier haften an Unterwasserpflanzen, Ästen oder Ähnlichem an. Das Laichgeschäft erfolgt an flachen bewachsenen Uferzonen und auf überfluteten Randbereichen. Die Rogner bilden ca. 40.000 Eier pro Kilogramm Körpergewicht, große Hechte haben jährlich eine halbe Million Nachkommen. Dazu sagt Manfred Kautzsch: „Diese Hechtnachkommen sind für die Wakenitz seit Jahrzehnten wichtig. Werden zur Laichzeit zu viele Hechte gefangen oder beim Ablaichen gestört, dann kommt die Natur aus dem Gleichgewicht. Sie fehlen dann bei der Begrenzung der Weißfischbestände in der nahrungsreichen Wakenitz.“

Fotostrecke:
Bild 1: Frank Gottschalk mit Eichholzer Wakenitzhecht
Bild 2: Der 2.te Vorsitzende des Kreisverbands, Manfred Kautzsch, mit Wakenitzhecht
Bild 3: Wakenitzhecht
Bild 4: Nicht nur Männer fangen Hechte…
[Fotos: Manfred Kautzsch]