Blaulicht

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POL-RZ: Aufmerksamer Taxifahrer vereitelt Taterfolg nach Schockanruf

Ratzeburg (ots) – 22.03.2024 – Lauenburg Am 22.03.2024, gegen 11.30 Uhr, kam es zu einem sog. Schockanruf bei einem 97-jährigen Lauenburger. Eine Frau gab sich am Telefon als Polizistin aus und teilte dem Geschädigten mit, dass dessen Tochter nach einem schweren Verkehrsunfall verhaftet worden wäre. Ein Gefängnisaufenthalt sei nur durch die Zahlung eines 5-stelligen Geldbetrages abzuwenden. Der 97-jährige solle doch zur Bank gehen und das Geld abheben. Auf den Einwand des Geschädigten, er könne nicht mehr gut laufen, orderte ihm die „Polizistin“ sogar ein Taxi. Als der bestellte 57-jährige Taxifahrer erschien, um den 97-jährigen abzuholen, telefonierte dieser immer noch mit der falschen Polizistin. Den 57-jährigen machte die ganze Situation misstrauisch, so dass er letztendlich lautstark den Transport verweigerte. Dies bekam die falsche Polizistin am Telefon offensichtlich mit und beendete daraufhin das Telefonat. Kurze Zeit später zeigte der Taxifahrer den Vorfall bei der Polizei an. Eine Überprüfung bei der Familie des Geschädigten bestätigte schnell, dass der 97-jährige Opfer eines sog. Schockanrufes geworden war. Dem aufmerksamen Taxifahrer war es zu verdanken, dass die Täterin damit keinen Erfolg hatte. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg – Stabsstelle / Presse – Holger Meier Telefon: 04541/809-2010 E-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Ratzeburg, übermittelt durch news aktuell Dieser Beitrag wurde automatisch von Presseportal.de zur Verfügung gestellt: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43735/5744225

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Politik & Wirtschaft

Rettungsgasse rettet Leben – Mit Blaulicht durch die Mitte – ADAC: Freie Fahrt für Einsatzkräfte gewährleisten

Foto:LosHawlos – München (ots) – Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen. Daran erinnert jetzt der ADAC. Dabei – so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden:

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