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Politik & Wirtschaft

Urheberrecht ist wichtig, aber Schnüffelsoftware ist keine Lösung

Der Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen, den die Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen im Dezember 2010 geschlossen hatte, ist seit Januar 2011 in Kraft. Der Text steht im Netz und wäre nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph sechs, Absatz vier wäre. Dort wird vertraglich vereinbart, dass jährlich ein Prozent der Schulrechner mit Hilfe eines so genannten Schultrojaners auf digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke untersucht werden sollen.

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